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Handels-Compliance


Handels-Compliance ist nicht nur eine Anforderung. Sie ist ein zentraler Bestandteil unserer Arbeitsweise als verantwortungsbewusstes globales Unternehmen.


  • 100 % Engagement – vollständige Einhaltung aller US-amerikanischen Export-, Import- und Sanktionsgesetze sowie -vorschriften.
  • Globale Prüfung – Jede Transaktion wird anhand von Sanktions- und Sperrlisten der USA, der EU und der Vereinten Nationen überprüft.
  • Nulltoleranz – keine Beteiligung an nicht genehmigten ausländischen Boykotten.
  • Verantwortungsvoller Handel – korrekte Produktklassifizierung, Ursprungsangaben und Zollwertermittlung.
  • Sensibilisierung der Mitarbeitenden – verpflichtende Schulungen für alle Beschäftigten sowie jährliche Auffrischungsschulungen.
  • Speak-up-Kultur – umgehende Meldungen von Bedenken werden unternehmensweit gefördert.


Bei Rochester Electronics, LLC ist Handels-Compliance ein wesentlicher Bestandteil unserer Verantwortung als vertrauenswürdiger globaler Lieferant. Wir verpflichten uns zur vollständigen Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften für den Export, Reexport, Import, Transfer, die Freigabe, den Verkauf oder die Entsorgung von US-exportkontrollierten Produkten, technischen Daten und Technologien.


Wir erkennen an, dass „Exporte“ mehr sind als nur der physische Versand von Waren. Dazu gehört auch die Übermittlung kontrollierter Informationen an ausländische Staatsangehörige – sei es per E-Mail, Telefon, Präsentation oder im Rahmen von Kundeninteraktionen. Unter keinen Umständen führt Rochester Electronics Exporte durch, die gegen US-Vorschriften oder unsere internen Compliance-Richtlinien verstoßen.


Unser Compliance-Rahmenwerk 


Das Handels-Compliance-Programm von Rochester Electronics ist darauf ausgelegt, die Anforderungen folgender Vorschriften zu erfüllen:


  • International Traffic in Arms Regulations (ITAR)
  • Export Administration Regulations (EAR)
  • Vorschriften des Office of Foreign Assets Control (OFAC)


Die Einhaltung dieser Vorschriften ist eine zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an allen internationalen Programmen. Wir stellen die erforderlichen Ressourcen bereit, um Verstöße zu vermeiden und eine kontinuierliche Compliance sicherzustellen.


Wir erwarten von allen Mitarbeitenden, Lieferanten, Vertriebspartnern, Zollbeteiligten und Geschäftspartnern, dass sie diese Standards einhalten und in allen Belangen der Handels-Compliance mit Integrität und Professionalität handeln.


Wir sind uns auch der schwerwiegenden Folgen von Verstößen bewusst, einschließlich straf- oder zivilrechtlicher Sanktionen, erheblicher Geldbußen, des Ausschlusses von globalen Programmen sowie Reputationsschäden. Unser Engagement für Compliance stellt sicher, dass wir weltweit ein verantwortungsvoller und verlässlicher Partner für unsere Kunden bleiben.


Sanktionen und Sperrlistenprüfung


Zur Sicherstellung der Einhaltung globaler Sanktionen:

  • Alle Transaktionen werden anhand relevanter Sperr- und Sanktionslisten (USA, EU, UN u. a.) geprüft.
  • Rochester Electronics geht keine Geschäftsbeziehungen mit Personen, Organisationen oder Ländern ein, die umfassenden Sanktionen unterliegen.


BIS-50-%-Regel (Regel zu verbundenen Unternehmen/Beteiligungen)


Rochester Electronics verpflichtet sich zur vollständigen Einhaltung der Export Administration Regulations (EAR) sowie aller BIS-Anforderungen, einschließlich der BIS-50-%-Regel. Wir exportieren, reexportieren oder übertragen keine unter die EAR fallenden Güter an Organisationen, die auf der Entity List oder der MEU-Liste (Liste militärischer Endnutzer) stehen, es sei denn, eine entsprechende BIS-Genehmigung liegt vor oder eine gültige Ausnahmeregelung greift. 


Einhaltung von Anti-Boykott-Vorschriften


Im Einklang mit den US-amerikanischen Anti-Boykott-Gesetzen:

  • Wir beteiligen uns nicht an nicht genehmigten ausländischen Boykotten.
  • Wir prüfen alle Transaktionen auf mögliche compliance-relevante Boykottaspekte.


Export- und Import-Compliance


Unsere Produkte unterliegen den US-amerikanischen Exportkontrollgesetzen. Sie dürfen nicht in bestimmte eingeschränkte Länder oder an gesperrte Parteien exportiert oder reexportiert werden, einschließlich solcher, die auf der Entity List des US-Handelsministeriums aufgeführt sind.


Auch bei Importvorgängen lassen wir die gebotene Sorgfalt walten. Dazu gehören:

  • Korrekte Klassifizierung der Produkte gemäß dem Harmonisierten System (HS-Code)
  • Korrekte Bestimmung des Ursprungslands
  • Korrekte Zollwertermittlung
  • Führung detaillierter Importaufzeichnungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen


Schulung und Sensibilisierung


Compliance ist die Verantwortung aller. Zur Sicherstellung von Bewusstsein und Verantwortlichkeit:

  • Alle neuen Mitarbeitenden absolvieren umfassende Schulungen zur Exportkontrolle.
  • Jährliche Auffrischungsschulungen sind für alle Mitarbeitenden verpflichtend.
  • Die Schulungen umfassen Exportkontrollbewusstsein, die Identifizierung von Warnsignalen, Anti-Boykott-Vorschriften sowie Meldepflichten.
  • Alle Schulungen werden über unser Learning-Management-System (LMS) durchgeführt und dokumentiert.


Meldung möglicher Verstöße


Wir fördern die umgehende Meldung aller mutmaßlichen Verstöße gegen die Handels-Compliance. Bedenken können direkt an die Leitung der Handels-Compliance bei Rochester Electronics gemeldet werden.


Wir verfolgen eine strikte Richtlinie gegen Vergeltungsmaßnahmen: Mitarbeitende werden nicht benachteiligt, wenn sie in gutem Glauben ein Anliegen melden.


Ressourcen und Links


U.S. Bureau of Industry and Security (BIS) – www.bis.doc.gov

U.S. Customs and Border Protection (CBP) – www.cbp.gov

U.S. Office of Foreign Assets Control (OFAC) – www.ofac.treasury.gov


Kontaktinformationen

TradeCompliance@rocelec.com