1. Bestellungen
Alle Bestellungen von Produkten durch den Käufer bedürfen der schriftlichen Annahme durch den Verkäufer. Die schriftliche Eingangsbestätigung einer Bestellung stellt keine Annahme dieser Bestellung durch den Verkäufer dar. Bestellungen müssen die Produkte, Stückzahlen, Teilenummern, Beschreibungen und gewünschten Liefertermine enthalten. Bestellungen können ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers weder storniert noch verschoben werden. Der Verkäufer behält sich beim Verkauf der verfügbaren Produkte das Recht vor, diese nach eigenem Ermessen auf seine Kunden zu verteilen. Die Verfügbarkeit von Produkten kann sich ohne vorherige Ankündigung ändern.
2. Preise
Alle Preise für Produkte sind auf der Rechnung des Verkäufers angegeben. Angebote und Preise für noch nicht gelieferte Produkte können sich jederzeit vor Rechnungsstellung aufgrund von Umständen außerhalb der Kontrolle des Verkäufers ändern. Die Preise gelten ausschließlich für die Produkte und verstehen sich zuzüglich aller Steuern, Zölle, Abgaben oder sonstigen Gebühren, die von staatlichen Stellen erhoben werden. Der Käufer ist für alle Steuern, Zölle, Abgaben oder sonstigen Gebühren verantwortlich, die von staatlichen Stellen im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf der Produkte erhoben werden. Die Preise erhöhen sich um den Betrag aller Steuern, Zölle, Abgaben oder Gebühren, die der Verkäufer im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf der Produkte erheben oder abführen muss. Alle Preise sind in US-Dollar angegeben und Zahlungen sind in US-Dollar zu leisten.
3. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Käufer alle in Rechnung gestellten Beträge innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Der Verkäufer kann Kreditrahmen oder Zahlungsbedingungen jederzeit und aus beliebigem Grund ändern oder widerrufen. Der Käufer hat auf alle verspäteten Zahlungen Zinsen zu zahlen. Diese betragen entweder 1,5 % pro Monat oder den nach geltendem Recht zulässigen Höchstsatz, je nachdem, welcher Zinssatz niedriger ausfällt. Diese Zinsen werden täglich berechnet und monatlich verzinst. Der Käufer hat dem Verkäufer sämtliche Kosten zu erstatten, die diesem bei der Einziehung verspäteter Zahlungen entstehen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Anwaltskosten. Unbeschadet sonstiger Rechte aus diesen Geschäftsbedingungen oder nach geltendem Recht ist der Verkäufer im Falle eines Zahlungsverzugs durch den Kunden nicht verpflichtet, seine Leistungen weiter zu erbringen. Er kann die Lieferung aussetzen, bis die Zahlung erfolgt ist, oder Bestellungen bzw. Restmengen von Standardprodukten stornieren. Der Käufer ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen aufgrund von Gegenforderungen oder Streitigkeiten mit dem Verkäufer zurückzuhalten, unabhängig davon, ob diese auf Vertragsverletzung, Insolvenz oder andere Gründe zurückzuführen sind. Stellt der Käufer dem Verkäufer eine Kreditkarte zur Begleichung offener Beträge zur Verfügung, die der Käufer dem Verkäufer gemäß diesen Geschäftsbedingungen schuldet, ermächtigt er den Verkäufer, alle gemäß diesen Geschäftsbedingungen in Rechnung gestellten Beträge über diese Kreditkarte abzubuchen.
4. Lieferung und Eigentumsrechte
Alle Produkte werden am Standort des Verkäufers oder an einem anderen vom Verkäufer festgelegten Versandort zur Abholung bereitgestellt. Sofern mit dem Verkäufer nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgen alle Lieferungen EXW (Ex Works Incoterms 2020) ab Lager des Verkäufers. Das Eigentum und das Verlustrisiko der Ware gehen auf den Käufer über, sobald die Produkte dem Käufer oder dessen Frachtführer am vom Verkäufer festgelegten Ort zur Verfügung gestellt werden („Lieferung“). Der Käufer trägt nach der Lieferung sämtliche Lager-, Transport- und Versicherungskosten. Die vom Verkäufer angegebenen Liefertermine sind lediglich Richtwerte. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, Verluste oder Kosten, die dem Käufer durch die Nichteinhaltung eines vorgesehenen Liefertermins entstehen.
5. Prüfung und Abnahme
Der Käufer hat sämtliche Produkte bei Lieferung in Empfang zu nehmen, zu prüfen und den Verkäufer spätestens zehn (10) Tage nach Erhalt über etwaige Mängel oder Nichtkonformitäten schriftlich zu informieren. Andernfalls gelten die Produkte nach Ablauf dieser Frist als vom Käufer angenommen.
6. Höhere Gewalt
Der Verkäufer haftet nicht und gilt nicht als säumig oder vertragsbrüchig im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen, wenn er seine Verpflichtungen aus diesen Geschäftsbedingungen aufgrund von Umständen außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs nicht erfüllen kann oder es zu Lieferverzögerungen kommt. Dies gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Handlungen oder Unterlassungen Dritter, Maßnahmen oder Unterlassungen ziviler oder militärischer Behörden, staatliche Priorisierungsvorgaben, Gesetzesänderungen, Materialengpässe, Brände, Streiks, Arbeitsniederlegungen, Störungen der Lieferkette oder industrielle Störungen, Überschwemmungen, Epidemien, Quarantänebeschränkungen, Unruhen, Krieg, Terroranschläge, Transportverzögerungen oder die Unmöglichkeit, Arbeitskräfte oder Materialien über die üblichen Bezugsquellen zu beschaffen. In diesen Fällen verlängert sich die Frist des Verkäufers zur Erfüllung seiner Vertragspflichten um die Dauer der Verzögerung. Alternativ kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen Bestellungen oder verbleibende Teile davon durch eine entsprechende Mitteilung an den Käufer haftungsfrei stornieren.
7. Gewährleistungen und damit verbundene Rechtsbehelfe
Als „Standardprodukte“ werden Produkte bezeichnet, die von Dritten und nicht vom Verkäufer hergestellt werden. Dazu zählen u. a. handelsübliche COTS-Produkte (Commercial Off-The-Shelf), die von ursprünglichen Herstellern oder OEMs gefertigt werden.
„Nicht-Standardprodukte“ sind Produkte, die vom Verkäufer hergestellt werden, und Produkte, die gemäß den Spezifikationen oder Anforderungen des Käufers hergestellt werden, sowie ausschließlich für den Käufer gefertigte Produkte oder Produkte mit Mehrwertleistungen.
Der Verkäufer sichert zu, dass sowohl Standardprodukte als auch Nicht-Standardprodukte zertifiziert sind und den zum Zeitpunkt der Herstellung veröffentlichten Datenblättern des ursprünglichen Herstellers oder OEMs hinsichtlich des Herstellungsdatums entsprechen.
Der Verkäufer gewährleistet gegenüber dem Käufer, dass Standardprodukte und Nicht-Standardprodukte für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach der Lieferung den veröffentlichten Spezifikationen dieser Produkte entsprechen. Für Standardprodukte gilt keine vom ursprünglichen Hersteller gewährte Gewährleistung; sie unterliegen ausschließlich den in diesem Abschnitt 7 festgelegten Gewährleistungsbestimmungen.
Der Verkäufer haftet nicht für Produktmängel oder Nichtkonformitäten, wenn:
Bei mangelhaften oder nicht konformen Produkten, deren Mangel oder Nichtkonformität vom Verkäufer bestätigt wurde, wird der Verkäufer nach eigenem Ermessen entweder: (1) dem Käufer den für die mangelhaften oder nicht konformen Produkte gezahlten Kaufpreis gutschreiben; oder (2) diese Produkte reparieren und/oder ersetzen. Vorstehendes stellt die alleinige und ausschließliche Haftung des Verkäufers sowie den alleinigen und ausschließlichen Rechtsbehelf des Käufers bei einer Verletzung der zuvor genannten Gewährleistung dar. Die vorstehende Gewährleistung gilt nur, sofern der Käufer den Verkäufer während der Gewährleistungsfrist unverzüglich über den Mangel oder die Nichtkonformität informiert.
Für sämtliche Produktrücksendungen sind die Bestimmungen der Richtlinie zur Rücksendegenehmigung (Return Material Authorization, „RMA“) des Verkäufers einzuhalten. Dazu gehören alle erforderlichen ergänzenden Daten, nachweisliche Belege sowie Beschreibungen des Mangels oder der Nichtkonformität. Produktrücksendungen werden nur mit einer vom Verkäufer ausgestellten RMA-Nummer und den entsprechenden Anweisungen akzeptiert. Zurückgesendete Produkte müssen den Anforderungen der RMA-Richtlinie des Verkäufers entsprechen. Der Verkäufer kann Produkte, die gemäß seiner RMA-Richtlinie nicht rückgabeberechtigt sind, auf Kosten des Käufers an diesen zurücksenden. Die RMA-Richtlinie des Verkäufers ist auf Anfrage erhältlich. Der Käufer hat den Verkäufer bei der Bearbeitung und Untersuchung sämtlicher Gewährleistungsansprüche im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen umfassend zu unterstützen.
Mit Ausnahme der im vorliegenden Abschnitt 7 ausdrücklich genannten Gewährleistungen gibt der Verkäufer keine weiteren Zusicherungen oder Gewährleistungen ab, weder ausdrücklich, stillschweigend noch gesetzlich, die sich u. a. auf die Produkte oder sonstige Gegenstände dieser Vereinbarung beziehen. Der Verkäufer lehnt ausdrücklich jegliche stillschweigenden Gewährleistungen der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, des Eigentums sowie der Nichtverletzung von Rechten Dritter ab. Dies gilt auch für Gewährleistungen, die sich aus dem bisherigen Geschäftsverlauf oder Handelsbräuchen ergeben. Die im vorliegenden Abschnitt 7 ausdrücklich genannten Gewährleistungen des Verkäufers ersetzen alle sonstigen Gewährleistungen des Verkäufers und des Herstellers von Standardprodukten und schließen diese aus. Bei einer Verletzung der vorstehenden Gewährleistung bezüglich Standardprodukten steht dem Käufer ausschließlich gemäß diesen Geschäftsbedingungen ein Rechtsbehelf gegen den Verkäufer zu.
8. Haftungsbeschränkung
Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer oder Dritten in keinem Fall für Nutzungsausfälle, Umsatzeinbußen oder mittelbare, indirekte, beiläufig entstandene, besondere, exemplarische Schäden oder Strafschadensersatz. Dies gilt unabhängig davon, ob diese auf einer Vertragsverletzung, unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderen Gründen beruhen. Dies gilt auch dann, wenn solche Schäden vorhersehbar waren oder wenn der Verkäufer auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Gleiches gilt, wenn ein vereinbarter oder sonstiger Rechtsbehelf seinen wesentlichen Zweck verfehlt. In keinem Fall übersteigt die Gesamthaftung des Verkäufers, die sich aus dem Kauf von Produkten durch den Käufer gemäß diesen Geschäftsbedingungen ergibt oder damit in Zusammenhang steht, den Gesamtbetrag der an den Verkäufer für diese Produkte geleisteten Zahlungen oder 1.000 US-Dollar, je nachdem, welcher Betrag geringer ist. Diese Begrenzung gilt unabhängig davon, ob die Haftung auf Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderen Gründen beruht. Gegen den Verkäufer darf keine Klage oder sonstige rechtliche Maßnahme mehr als ein Jahr nach Eintritt des zugrunde liegenden Klagegrundes erhoben werden.
9. Geistiges Eigentum
Der Verkäufer übernimmt keinerlei Verpflichtung oder Haftung in Bezug auf tatsächliche oder angebliche Verletzungen von US-amerikanischen oder ausländischen Patenten, Urheberrechten, Markenrechten oder sonstigen Schutzrechten, die sich aus dem Kauf, der Nutzung, dem Besitz, dem Verkauf oder der Lieferung von Produkten durch den Käufer ergeben. Der Käufer stellt den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen, Haftungen, Schäden oder Kosten frei, die aus tatsächlichen oder angeblichen Verletzungen von US-amerikanischen oder ausländischen Patenten, Urheberrechten, Markenrechten oder sonstigen Schutzrechten entstehen, sofern diese zurückzuführen sind auf: (i) den Kauf, die Nutzung, den Besitz, den Verkauf oder die Lieferung von Produkten durch den Käufer; oder (ii) die Einhaltung von Entwürfen oder Spezifikationen des Käufers durch den Verkäufer. Kein Verkauf eines Produkts ist dahingehend auszulegen, dass dem Käufer eine Lizenz oder ein sonstiges Recht an Patenten, Urheberrechten, Markenrechten oder sonstigen Schutzrechten eingeräumt wird, die für das jeweilige Produkt gelten.
10. Verwendung der Produkte
Die vom Verkäufer verkauften Produkte sind weder für den Einsatz in lebenserhaltenden, lebensunterstützenden, nuklearen oder anderen Anwendungen ausgelegt, vorgesehen oder zugelassen, bei denen ein Ausfall der Produkte vernünftigerweise zu Personenschäden, Todesfällen oder katastrophalen Sachschäden führen könnte. Falls der Käufer die Produkte in solchen Anwendungen verwendet oder sie für deren Einsatz verkauft: (i) erkennt der Käufer an, dass eine solche Verwendung oder ein solcher Verkauf ausschließlich auf eigenes Risiko erfolgt; (ii) erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass weder der Verkäufer noch der Hersteller der Produkte ganz oder teilweise für Ansprüche oder Schäden haften, die aus einer solchen Verwendung entstehen; und (iii) verpflichtet sich der Käufer, den Verkäufer und den Hersteller der Produkte von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Verlusten, Kosten, Aufwendungen und Haftungen freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die aus einer solchen Verwendung oder einem solchen Verkauf entstehen oder damit in Zusammenhang stehen.
11. Vertrauliche Informationen
Sämtliche nicht öffentlichen, vertraulichen oder geschützten Informationen des Verkäufers, die dem Käufer vom Verkäufer offengelegt werden, gelten als vertraulich. Dies betrifft unter anderem Spezifikationen, Muster, Vorlagen, Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Dokumente, Daten, Geschäftsabläufe, Kundenlisten, Preise, Rabatte oder Preisnachlässe. Dies gilt unabhängig davon, ob die Offenlegung mündlich, schriftlich, elektronisch oder in anderer Form oder über andere Medien erfolgt und unabhängig davon, ob diese Informationen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung als „vertraulich“ gekennzeichnet oder anderweitig als solche identifiziert wurden. Die Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung dieser Vereinbarung verwendet werden und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers weder offengelegt noch vervielfältigt werden. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer sämtliche vom Verkäufer erhaltenen Dokumente und sonstigen Materialien unverzüglich zurückzugeben. Der Verkäufer ist bei Verstößen gegen den vorliegenden Abschnitt 11 berechtigt, Unterlassungsansprüche geltend zu machen. Dieser Abschnitt 11 gilt nicht für Informationen, die: (a) öffentlich zugänglich sind; (b) dem Käufer zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren; oder (c) vom Käufer rechtmäßig und nicht vertraulich von einem Dritten erlangt wurden.
12. Exportkontrolle
Der Käufer bestätigt, dass er der Empfänger der vom Verkäufer zu liefernden Produkte sein wird. Der Käufer erkennt an, dass der Verkauf, Weiterverkauf oder die sonstige Veräußerung der Produkte sowie jeglicher zugehöriger Technologie oder Dokumentation den Exportbestimmungen der USA unterliegt. Der Käufer verpflichtet sich, alle Export- und Importgesetze aller Länder einzuhalten, die am Kauf und Verkauf der Produkte gemäß diesen Bedingungen oder an einem Weiterverkauf der Produkte durch den Käufer beteiligt sind. Der Käufer ist allein verantwortlich für die Einholung der erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen, Zulassungen und Erlaubnisse für den Export oder Reexport und bestätigt, dass er keine Produkte direkt oder indirekt in Länder, Gerichtsbarkeiten, an Einzelpersonen, Unternehmen, Organisationen oder sonstige Einrichtungen exportieren wird, für die ein solcher Export oder Reexport nach den Exportgesetzen der USA beschränkt oder verboten ist. Der Käufer übernimmt die volle Verantwortung für Sendungen von Produkten, die eine behördliche Import- oder Exportgenehmigung erfordern. Ohne die vorstehenden Bestimmungen einzuschränken, verpflichtet sich der Käufer, die gekauften Artikel weder direkt noch indirekt an eine Einrichtung oder ein Land zu verkaufen, zu exportieren, zu reexportieren oder zu übertragen, die/das US-Handelssanktionen unterliegt, einschließlich Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien, Russland, Belarus oder der Krim, der Donezk- oder der Luhansk-Region der Ukraine (Anhang Nr. 1 zu 15 C.F.R. Teil 740). Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer, die erworbenen Produkte nicht ohne vorherige Genehmigung der US-Regierung für Zwecke im Zusammenhang mit chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen oder Raketen, die solche Waffen transportieren können, zu verwenden oder weiterzugeben. Ebenso wenig dürfen die Produkte für die Endverwendungskontrollen der chinesischen Supercomputer- und Halbleiterfertigung gemäß Abschnitt 744.23 der EAR (15 CFR 744.23) oder für die Konstruktion, Entwicklung, Produktion oder Verwendung von Raketensystemen oder unbemannten Luftfahrzeugen gemäß Abschnitt 744.3 verwendet werden. Der Käufer verpflichtet sich ferner, Transaktionen auf die Einhaltung der Endverwendungs- und Endnutzerkontrollen gemäß Teil 744 der EAR (15 CFR Teil 744) zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Transaktionen mit militärischen Endnutzern oder für militärische Endverwendungen gemäß Definition und Lizenzbestimmungen in Abschnitt 744.21 der EAR sowie für Transaktionen mit militärischen Nachrichtendiensten oder für militärische Endverwendungen gemäß Definition und Lizenzbestimmungen in Abschnitt 744.22 der EAR.
13. Allgemeines
Sämtliche Angelegenheiten, die sich aus diesen Geschäftsbedingungen ergeben oder mit ihnen in Zusammenhang stehen, unterliegen dem Recht des Commonwealth of Massachusetts und sind nach diesem auszulegen, ohne Berücksichtigung seiner kollisionsrechtlichen Grundsätze. Alle Klagen, Verfahren oder sonstigen rechtlichen Maßnahmen, die sich aus diesen Geschäftsbedingungen ergeben oder mit ihnen in Zusammenhang stehen, sind vor den Bundes- oder Staatsgerichten des Commonwealth of Massachusetts einzuleiten. Jede Partei unterwirft sich hierfür unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte. Es wird vereinbart, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) weder für diese Geschäftsbedingungen noch für den Kauf und Verkauf der Produkte gilt. Die Parteien schließen die Anwendung des CISG hiermit ausdrücklich aus. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Überschriften dienen ausschließlich der besseren Orientierung und haben keinen Einfluss auf deren Bedeutung. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Ein Verzicht des Verkäufers auf die Geltendmachung einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen gilt nicht als fortdauernder Verzicht, sondern ausschließlich für den jeweiligen Einzelfall.
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers darf der Käufer weder Pflichten delegieren noch Rechte oder Ansprüche aus dieser Bestellung abtreten. Jeder Versuch einer solchen Delegation oder Abtretung ist unwirksam. Die Parteien handeln als unabhängige Vertragspartner. Keine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ist so auszulegen, dass zwischen den Parteien ein Vertretungs-, Partnerschafts-, Joint-Venture-, Beschäftigungs- oder Treuhandverhältnis oder eine sonstige Form gemeinschaftlicher Zusammenarbeit begründet wird. Keine Partei ist berechtigt, die andere Partei in irgendeiner Weise rechtsgeschäftlich zu vertreten oder zu verpflichten.
Der Käufer hat die im Rahmen dieses Verkaufs vorgesehenen Transaktionen sowie den sonstigen Umgang mit den verkauften Produkten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und Regelungen sämtlicher zuständiger Behörden durchzuführen. Dies umfasst unter anderem, jedoch nicht beschränkt auf, den Export Administration Act. Zudem hat der Käufer sämtliche Genehmigungen und Lizenzen einzuholen, die im Zusammenhang mit dem Kauf, der Installation, dem Verkauf, dem Versand oder der Nutzung der Produkte erforderlich sind.
Der Verkäufer kann diese Geschäftsbedingungen jederzeit ändern, ergänzen oder einzelne Bestimmungen hinzufügen oder entfernen. In diesem Fall veröffentlicht der Verkäufer die entsprechenden Änderungen auf seiner Website. Sollten zukünftige Änderungen dieser Geschäftsbedingungen für den Käufer nicht akzeptabel sein, sollte er von weiteren Produktbestellungen absehen.